Rauchwarnmelder - Montage & Wartung
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Über die Rauchwarnmelderpflicht (u.a im Bundesland Rheinland-Pfalz) wurden Sie bereits hier hingewiesen.

Bei Beauftragung durch Sie, kümmern wir uns um die bis 2011 vorgeschriebenen Rauchwarnmelder nach DIN 14676, kurz auch Rauchmelder oder Feuermelder genannt. Wir beschaffen, montieren und kontrollieren diese Geräte bei Ihnen und den Ihnen gehörenden, vermieteten Wohnobjekten.

Beauftragen Sie uns bereits jetzt, Ihren technisch und handwerklich versierten Hausmeisterservice / Fachmann, um den zu beachtenden Vorschriften, Empfehlungen geeigneter Geräte etc. gerecht zu werden. Wir achten für Sie auf die rechtlichen Vorschriften und verfügen über eine Versicherungsabdeckung im Schadensfall. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist unsere Haftung, soweit wir nach den vorstehenden Bedingungen zum Schadensersatz verpflichtet sind, der Höhe nach auf die Leistungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. In Mietshäusern und Wohnblöcken etc. koordinieren wir für Sie die erforderlichen Termine und führen auch die jährlich notwendigen Wartungsarbeiten durch.

Ihre Vorteile sind:

  • Einkauf von anerkannten Rauchwarnmeldern mit Prüfzeichen
  • inklusive notwendiger Batterien (Haltbarkeit zwischen 7 und 10 Jahre)
  • Montage der Rauchwarnmelder nach DIN-Vorschriften in Wohnungen und Treppenhäusern
  • Kontaktaufnahme mit dem Wohnungsnutzer
  • jährlich vorgeschriebene Inspektion der Rauchmelder - Wir übernehmen dies auf Wunsch komplett für Sie.
  • Überprüfung bestehender - auch fremdmontierter - Rauchmelder

 

 
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